Vitiforst-Systeme
Neben dem natürlich entstandenen Vitiforstsystem, das keiner Planung unterliegen muss, unterscheidet man aktuell folgende Varianten:

Einzelbaumsystem
Beim Einzelbaumsystem stehen die Bäume im Weinberg verstreut. Die Variante spiegelt natürlich entstandene Systeme wieder.
Vorteile:
- Vollständige Beschattung von überhitzten Rebflächen möglich
- Gezielter Austausch von Fehlstöcken mit Bäumen
- Kein Rebstockverlust
Nachteil:
- Verlust der maschinellen Bearbeitung für einzelne Arbeitsschritte oder komplette Handarbeit nötig.

In der Fahrgasse
Bei Pflanzungen in der Fahrgasse bleiben die anderen Zwischenräume mit dem Traktor fahrbar.
Vorteile:
- Die Anzahl der Rebstöcke bleibt gleich
- Die maschinelle Bewirt-schaftung bleibt gewährleistet
Nachteile:
- In der bepflanzten Reihe ist nicht mehr fahrbar und es ist mehr Handarbeit nötig

Eigene Baumreihe
Entfernung einer Rebreihe, die konstant zur Baumreihe umstrukturiert wird.
Vorteile:
- Die maschinelle Bewirtschaftung auch in der Baumreihe bleibt machbar.
- Mehr Gewendefläche für Maschinen
Nachteil:
- Verlust von Rebreihen
Rechtliche Rahmenbedingungen:
(Vereinfacht. Vorabprüfung im jeweiligen Bundesland notwendig)

Einzelbaumsystem
Die aktuelle Gesetzgebung sieht mindestens 50 bis maximal 200 Gehölze pro Hektar vor. Leider ist hierbei auch aktuell keine Verbesserung in Sicht.
Je nach Bundesland und Behörde muss noch ein Nutzungskonzept vorgelegt werden.

Eigene Baumreihe
- Mindestens 2 Gehölzstreifen pro Parzelle
- Der kleinste Abstand zwischen zwei Gehölzstreifen sowie zwischen einem Ge-
hölzstreifen und dem Rand der Fläche muss mindestens 20 Meter betragen - Ausnahme: fließgewässer-begleitend oder in Gewässernähe kann der Abstand zum Rand der Fläche geringer sein
- Maßnahmen der Holzernte sind nur in den Monaten Januar, Februar und Dezem-
ber zulässig (bestehen darüberhinausgehende naturschutzrechtliche Vorschrif-
ten, so sind diese zu beachten).

In der Fahrgasse
Ob in der Fahrgasse, oder als gerodeter Streifen fällt die maximal Beschränkung der Gehölze weg.
Dafür gilt es in beiden Fällen folgendes einzuhalten:
- Die Gehölzstreifen müssen weitestgehend durchgängig mit Gehölzen bestockt sein
- Der Flächenanteil der Gehölzstreifen an der gesamten Agroforstfläche muss
zwischen 2 und 35 % betragen - Die Breite der einzelnen Gehölzstreifen muss zwischen 3 und 25 m betragen,
der größte Abstand zwischen zwei Gehölzstreifen sowie zwischen einem Ge-
hölzstreifen und dem Rand der Fläche darf maximal 100 Meter betragen,
Weitere Punkte, siehe "eigene Baumreihe".
Negativliste von Bäumen
Baum- und Straucharten, die gemäß Anlage 1 der GAPDZV nicht in Agroforstsystemen gepflanzt werden dürfen:
Botanische Bezeichnung Deutsche Bezeichnung
Acer negundo Eschen-Ahorn
Buddleja davidii Schmetterlingsstrauch
Fraxinus pennsylvanica Rot-Esche
Paulownia tomentosa Blauglockenbaum
Prunus serotina Späte Traubenkirsche
Quercus rubra Roteiche
Rhus typhina Essigbaum
Robinia pseudoacacia Robinie
Rosa rugosa Kartoffel-Rose
Symphoricarpos albus Gewöhnliche Schneebeere
Stand Oktober 2025.
