Vitiforst-Systeme

Neben dem natürlich entstandenen Vitiforstsystem, das keiner Planung unterliegen muss, unterscheidet man aktuell folgende Varianten:

Einzelbaumsystem

Beim Einzelbaumsystem stehen die Bäume im Weinberg verstreut. Die Variante spiegelt natürlich entstandene Systeme wieder.

Vorteile:

  • Vollständige Beschattung von überhitzten Rebflächen möglich
  • Gezielter Austausch von Fehlstöcken mit Bäumen
  • Kein Rebstockverlust

Nachteil:

  • Verlust der maschinellen Bearbeitung für einzelne Arbeitsschritte oder komplette Handarbeit nötig.

In der Fahrgasse

Bei Pflanzungen in der Fahrgasse bleiben die anderen Zwischenräume mit dem Traktor fahrbar.

Vorteile:

  • Die Anzahl der Rebstöcke bleibt gleich
  • Die maschinelle Bewirt-schaftung bleibt gewährleistet

Nachteile:

  • In der bepflanzten Reihe ist nicht mehr fahrbar und es ist mehr Handarbeit nötig

Eigene Baumreihe

Entfernung einer Rebreihe, die konstant zur Baumreihe umstrukturiert wird.

Vorteile:

  • Die maschinelle Bewirtschaftung auch in der Baumreihe bleibt machbar.
  • Mehr Gewendefläche für Maschinen

Nachteil:

  • Verlust von Rebreihen

Rechtliche Rahmenbedingungen:
(Vereinfacht. Vorabprüfung im jeweiligen Bundesland notwendig)

Einzelbaumsystem

Die aktuelle Gesetzgebung sieht mindestens 50 bis maximal 200 Gehölze pro Hektar vor. Leider ist hierbei auch aktuell keine Verbesserung in Sicht.

 

Je nach Bundesland und Behörde muss noch ein Nutzungskonzept vorgelegt werden.

Eigene Baumreihe

  • Mindestens 2 Gehölzstreifen pro Parzelle
  • Der kleinste Abstand zwischen zwei Gehölzstreifen sowie zwischen einem Ge-
    hölzstreifen und dem Rand der Fläche muss mindestens 20 Meter betragen
  • Ausnahme: fließgewässer-begleitend oder in Gewässernähe kann der Abstand zum Rand der Fläche geringer sein
  • Maßnahmen der Holzernte sind nur in den Monaten Januar, Februar und Dezem-
    ber zulässig (bestehen darüberhinausgehende naturschutzrechtliche Vorschrif-
    ten, so sind diese zu beachten).

In der Fahrgasse

Ob in der Fahrgasse, oder als gerodeter Streifen fällt die maximal Beschränkung der Gehölze weg.

Dafür gilt es in beiden Fällen folgendes einzuhalten:

  • Die Gehölzstreifen müssen weitestgehend durchgängig mit Gehölzen bestockt sein
  • Der Flächenanteil der Gehölzstreifen an der gesamten Agroforstfläche muss
    zwischen 2 und 35 % betragen
  • Die Breite der einzelnen Gehölzstreifen muss zwischen 3 und 25 m betragen,
    der größte Abstand zwischen zwei Gehölzstreifen sowie zwischen einem Ge-
    hölzstreifen und dem Rand der Fläche darf maximal 100 Meter betragen,

Weitere Punkte, siehe "eigene Baumreihe".

Negativliste von Bäumen

Baum- und Straucharten, die gemäß Anlage 1 der GAPDZV nicht in Agroforstsystemen gepflanzt werden dürfen:

Botanische Bezeichnung                                Deutsche Bezeichnung
Acer negundo                                                     Eschen-Ahorn
Buddleja davidii                                                  Schmetterlingsstrauch
Fraxinus pennsylvanica                                   Rot-Esche
Paulownia tomentosa                                      Blauglockenbaum
Prunus serotina                                                   Späte Traubenkirsche
Quercus rubra                                                     Roteiche
Rhus typhina                                                        Essigbaum
Robinia pseudoacacia                                     Robinie
Rosa rugosa                                                         Kartoffel-Rose
Symphoricarpos albus                                    Gewöhnliche Schneebeere

Stand Oktober 2025.

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